Fundmeldungsformular des Thüringischen
Landesamtes für Denkmalpflge

Warum die Änderung der Regel?

Die Änderung gibt es vor allem, weil es durch die Hadrianische Teilung teilweise zu einer Art Raubbau gekommen war, bei dem historischen Artefakte falsch oder nicht gemeldet, laienhaft geborgen oder sogar (illegal) weiterverkauft wurden.

Als letztes Bundesland machte Bayern die Erfahrung, dass Funde beispielsweise oft in Bayern gemeldet wurden, obwohl sie bspw. in Hessen gefunden wurden, damit der Finder den Fund wegen der Hadrianischen Teilung behalten durfte. Dieses illegale Vorgehen hat zu einer massiven Fundverschiebung geführt, die auf Kartierungen sichtbar ist. Dies will man mit der neuen Regelung unterbinden.

Raubgrabungen können dadurch aber sicherlich nicht vermieden werden, kommen sie doch auch in anderen Bundesländern vor, die schon lange mit dem Schatzregal arbeiten. Kommt es zu unsachgemäßen Ausgrabungen - etwa mit schwerem Gerät oder tiefen Grabungen mittels Spaten und Hacken, verunmöglichen diese Archäologen eine wissenschaftliche Nachgrabung praktisch völlig. Die wissenschaftlichen Auswertung durch die Stratigraphie der Funde, also der verschiedenen Ablagerungsschichten, ist damit nicht mehr machbar. Nur ausgebildete Experten können eben die Funde in größere Kontexte einordnen (dazu mehr unter Von Hadrianischer Teilung zum Schatzregal) und die Schichten und damit weitere wichtige Kenntnisse zum Fund erschließen. Und nur durch Experten ist das Bewahren des Kulturellen Erbes möglich, also die wissenschaftliche Untersuchung, Einordnung und, wenn nötig, sichere und restauratorisch optimale Lagerung oder Ausstellung der Objekte. 

 

 

Joel Stifter, 5.Semester, Universität Heidelberg

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