Der Frauenkopf auf dem Avers der Münze stellt eine Vestalin, also eine Priesterin der Göttin Vesta, dar. Die Abbildung nimmt Bezug auf einen Prozess gegen drei unkeusche Vestalinnen um 115 v.Chr. Zunächst kam es nur zur Verurteilung einer der Vestalinnen, dann wurde der Prozess wiederaufgenommen. Hierfür wurde 113 v. Chr. der Urgroßvater des Münzmeisters L. Cassius Longinus Ravilla als Richter eingesetzt, der für seine moralische Strenge (severitas) bekannt war. Unter ihm kam es auch zu einer Verurteilung der übrigen Priesterinnen, die zur Strafe lebendig begraben wurden.
Die Stimmabgabe auf dem Revers verweist auf die Einsetzung des Urgroßvaters des Münzmeisters als Richter in ebendiesem Prozess. Der Wähler stimmt mit dem „V“ auf seiner Stimmtafel dieser Gesetzesvorlage zu. Dabei dürfte es sich um die rogatio peducaea – eine geheime Abstimmung – gehandelt haben. Der dargestellte Wahlvorgang zeigt dann wohl die Wahl des Ravilla zum Richter. Bemerkenswert ist, dass hier zum ersten Mal durch Volksbeschluss ein Sondergericht eingerichtet wurde.
Abstimmung von | Zustimmung bzw. Freilassung | Ablehnung bzw. Verurteilung |
Gesetzesvorlagen |
V = uti rogas (wie du fragst) |
A = antiquo (ich lehne ab) |
Gerichtsverfahren |
A = absolvo/ L libero (ich spreche dich frei/ ich befreie dich) |
C = condemno/ D damno (ich verurteile dich/ ich verdamme dich) |
Katharina Merbach, 1. Bachelorsemester, Universität Heidelberg