Jahr 1923: Mit dem Regierungswechsel im August 1923 begannen die Vorbereitungen einer Währungsreform. Als erster Schritt wurde 1923 die sogenannte Rentenbank-Verordnung erlassen. In Folge dieser wurden Wirtschaftsvertreter verpflichtet, eine private Bank zu gründen, die als Behelfswährung die Rentenmark in Umlauf bringt.
Im November des gleiches Jahres begann die Ausgabe der Rentenmark, die durch Grundschulden als Ersatz für den Goldstandard abgesichert war, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellte. Der Umtauschkurs betrug 1 Reichsmark zu 1.000.000.000.000 Mark.
Jahr 1924: Im November 1924 führte die Reichsregierung die Reichsmark als neues, wieder an den Goldstandard gebundenes Zahlungsmittel ein, um die Mark zu ersetzen. Die ausgegebenen Rentenmarkscheine behielten jedoch bis zu der Währungsreform 1948 ihre Gültigkeit.
Zwei numismatische Beispiele:
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Johannes Knop (7. Semester), Universität Heidelberg
Mai Saito (2. Semester), Universität Heidelberg