Staatseinnahmen

Die Hauptquellen der Steuereinnahmen im Römischen Reich waren:
● Kopfsteuer und
● Grundsteuer.
Im Jahr 212 n. Chr. erließ Caracalla eine neue Verordnung (Constitutio Antoniniana), die das römische Bürgerrecht an alle freien Bewohner des Römischen Reiches verlieh. Wir wissen aber nicht genau, warum. War sie eine Fortsetzung der Politik, das Bürgerrecht allmählich zu erweitern, damit die Bewohner sich auch außerhalb Stadtroms stärker als Teil des Reiches fühlten? Oder war es ein Weg, Steuereinnahmen zu erhöhen (da alle römischen Bürger Steuern zahlen mussten)? Jedenfalls gibt es kaum Quellen, welche die konkreten Steuereinnahmen abbilden.

 

Enseroth/Nichols (2. Semester, Universität Heidelberg)

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