Das Münzgesetz von Nikophon (SEG XXVI 72, 375/4 v. Chr.) sollte alle Silbermünzen, die nach athenischem Vorbild geprägt wurden und in Athen im Umlauf waren, überprüfen. Anscheinend waren Imitationen und Fälschungen ein großes Problem und das Gesetz wahrscheinlich die Antwort darauf.
Dabei muss man „Nachahmung“ und „Fälschung“ voneinander unterscheiden, da sie keinesfalls das gleiche bedeuten, auch wenn sie oft synonym verwendet werden. Sowohl Nachahmungen als auch Fälschungen sehen dem Prototypen sehr ähnlich. Fälschungen waren aber zusätzlich aus minderwertigen Materialien hergestellt und zirkulierten dennoch als echte Münzen. Hier geht es also um den geldwerten Vorteil eines Fälschers!
Durch das Münzgesetz sollten Fälschungen durch einen dokimastes (Prüfer) identifiziert, reduziert und zerstört werden. Im Gesetzestext werden echte athenische Münzen von Nachahmungen und Fälschungen unterschieden. Als Fälschungen galten nach dem Gesetz Münzen mit einem Blei- oder auch Bronzekern, die mit Silber überzogen waren. Interessanterweise bezieht sich das Gesetz nur auf den Metallgehalt der Münzen. Ob eine Münze dem Gewicht der echten athenischen Münze entsprach, wird in dem Gesetz nicht als Problem thematisiert.
Imitationen aus Silber wurden dagegen akzeptiert. Diese hatten den gleichen Metallgehalt und waren nur auf ganz subtile Weise von den Prototypen zu unterscheiden. Wenn die imitierten Münzen also aus gutem Silber und nach athenischem Vorbild geprägt waren, konnten sie wieder zurück in den Umlauf gebracht werden, also dem Besitzer zurückgegeben werden.
Doch warum erlaubten die Athener, dass diese Imitationen aus nicht athenischen Münzstätten weiterhin benutzt werden konnten? In der Gegenwart wäre das ein großes Problem, da heutige Währungen aus sogenannten Scheidemünzen bestehen. Das heißt, dass der tatsächliche Metallgehalt deutlich geringer ist, als der darauf geschriebene Nominalwert. Damit basieren solche Währungen komplett auf dem Vertrauen gegenüber der münzprägenden Autorität. Im antiken Griechenland war das nicht so problematisch, da der Wert der Münze auch ungefähr dem Metallwert entsprach.
Um das Gesetz angemessen einordnen zu können, muss man aber den historischen Hintergrund miteinbeziehen: In diesem Zeitraum war nämlich die Bergbauproduktion beinahe zu Erliegen gekommen bzw. musste nach dem Peloponnesischen Krieg erst wieder ins Laufen kommen. Also erklärten auch die Umstände diese zunächst überraschende Akzeptanz.
Im Gegensatz zum athenischen Standarddekret fehlt Nikophons Münzgesetz der imperiale Charakter. Nach dem Zusammenbruch der archē wurde nicht mehr versucht, überall die eigenen Münzen durchzusetzen. Stattdessen versuchte man, die Währung selbst zu erhalten. Welche anderen Ideen die Athener hatten, um ihre monetäre Macht nicht zu verlieren, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt.
Weiterführende Literatur:
Psoma, S.: The Law of Nicophon (SEG 26-72) and Athenian Imitations. Revue Belge de Numismatique et de Sigillographie 157 (2011), 27-36.
Von Reden, S.: Money in Classical Antiquity. Cambridge 2010.
Sarah Schachner, B.A. (Universität Freiburg)