Was also tun bei einem Fund?
Zuerst einmal ist der Fund in jedem Fall dem Denkmalschutz oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Zudem muss die Fundstelle für mindestens vier Tagen erhalten werden.
Der Fund sollte vor allem bei Hortfunden oder größeren Fundobjekten nicht weiter geborgen und in Orginallage gelassen werden. Bei Fundmünzen sollte ein Reinigung unterbleiben.
Die Unterschlagung eines Fundes kann einen Strafbestand darstellen und entsprechende Konsequenzen haben.
Weiteres dazu unter Denkmalpflege von Baden-Württemberg.
Joel Stifter, 5.Semester, Universität Heidelberg