Exkurs: Das Kurfürstenkollegium

Seit der Goldenen Bulle von 1356, die als eine Art Grundgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation fungierte, war der Kreis derjenigen Fürsten festgelegt, die den Kaiser wählen durften. Das siebenköpfige Kollegium der Kurfürsten setzte sich sowohl aus geistlichen als auch weltlichen Herrschern zusammen: Anfänglich bestand es aus den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier sowie dem König von Böhmen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Später gelang auch den Herzögen von Bayern und Braunschweig-Lüneburg der Aufstieg in die Reihe dieser mächtigen Fürsten.

Auch in der frühneuzeitlichen Druckgrafik war das Verhältnis des Kaisers zu seinen Kurfürsten ein beliebtes Thema: Dieser Kupferstich des Frankfurter Verlegers Caspar Merian (1627–1686) zeigt in seiner Mitte ein Brustbild des neu gewählten Kaisers Leopold auf der Brust des Doppeladlers, der die Herrschaftsinsignien des Reichs in seinen Fängen hält. Zu seiner Rechten sind die Wappen der geistlichen, zu seiner Linken die der weltlichen Kurfürsten abgebildet.

 

Abbildung des Reichsadlers mit Brustbild Kaiser Leoplds I. und Wappenschilden der Kurfürsten, 1658, Kupferstich, 312 x 363 mm (HAUM Braunschweig, Kupferstichkabinett, P-Slg AB 3.2415).

 

 

 

Nicolas Schmitt, B.A. (Universität Heidelberg)

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